In diesem Artikel informieren wir kurz über alles wissenswerte zur neuen Redemption Grace Period. Also was sich für Sie als Domain-Inhaber sowie bei der Domain-Registrierung ändert.
Hintergrund: Bislang konnten gelöschte de-Domains sofort nach der Löschung von jedermann wieder neu registriert werden. Im Normalfall spricht da auch nichts gegen. Problematisch wird dies jedoch dann, wenn eine Domain versehentlich und ungewollt gelöscht wird - und von jemanden Dritten sofort wieder neu registriert wurde. Und wenn nur zum Zwecke der Weiterveräußerung. Denn einige Domainhändler / -investoren machen dies sogar automatisiert innerhalb weniger Sekunden.
Eine besonders ärgerliche Dimension würde es dann annehmen, wenn es um eine besonders wichtige oder wertvolle Domain geht. Wenn eine für ein zukünftiges potentielles Produkt registrierte "Vorrats-Domain" verlustig geht, ist dies sicherlich verkraftbar. Wäre bei uns allerdings beispielsweise unsere Hauptdomain bs-fusion.de durch eine versehentliche Löschung, einen Fehler im System oder gar einen Angriff weg und würde gar noch in fremde Hände gelangen - der Schaden wäre nicht auszudenken und sogar existenzgefährdend.
Von daher ist es sinnvoll und sehr begrüßenswert, dass hier nun seitens Denic eine zusätzliche Sicherheitsebene in Form einer Quarantänephase (Redemption Grace Period) eingeführt wurde.
Gelöschte Domains können zukünftig erst nach 30 Tagen von Dritten neu registriert werden - und nur vom ehemaligen Domaineigentümer vorher "wieder hergestellt" werden. Der Verbleib in der Quarantänephase selbst ist kostenlos. Nach Ablauf der Quarantäne-Phase kann die Domain allerdings wie gehabt von "jedermann" wieder neu registriert werden.
Die Domain-Wiederherstellung innerhalb der Quarantänephase geht sinnvollerweise über den bisherigen Provider - kann aber auch in Ausnahmefällen über andere Provider erfolgen. Erfolg die Wiederherstellung über einen anderen Provider, dauert der Prozeß allerdings deutlich länger. Ein großer Nachteil. In jedem Fall entstehen für die Wiederherstellung einer Domain allerdings Kosten.
Die einzigen beiden Ausnahmen von der Quarantänephase sind: Es wurde schriftlich bei der Denic ein Verzicht hinterlegt - oder es gibt einen Dispute-Auftrag zu der Domain. Im letzteren Fall wird der Dispute-Steller direkt neuer Inhaber.
Quelle: http://www.portunity.de/blog/2013/dezember/neu-quarantaenephase-fuer-de-domains.html